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   FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08   

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FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08 (https://dejure.org/2011,70313)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2011 - 3 K 501/08 (https://dejure.org/2011,70313)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2011 - 3 K 501/08 (https://dejure.org/2011,70313)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Die Steuerfreiheit erstrecke sich nur auf Reisekostenvergütungen, die im konkreten Einzelfall nach den Regelungen der Reisekostengesetze gezahlt, also für tatsächlich gefahrene Kilometer abgerechnet worden seien (unter Verweis auf das Urteil des BFH vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BStBl II 1995, 17; Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar § 3 Rz. 512).

    Der mit der Vorschrift auch verfolgte Vereinfachungszweck (BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17) rechtfertigt es allerdings nicht, auch solche Kostenvergütungen und ähnlich bezeichnete Einkommensteile von der Steuer zu befreien, denen tatsächlich kein entsprechender Aufwand gegenüber steht z. B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286) oder aber nur ein Aufwand, der den Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen oder von ihnen nicht klar abzugrenzen ist (§ 12 Nr. 1 EStG; BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308).

    Vielmehr gilt der Grundsatz, dass Erstattungen oder Vergütungen nur dann steuerfrei sein können, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar wäre, müsste ihn der Steuerpflichtige selbst tragen (z. B. BFH-Urteile vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17; vom 21.Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286 zu § 3 Nr. 13 und 16 EStG; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767 zu § 3 Nr. 12 S. 2 EStG).

    Ihrem Vereinfachungszweck entsprechend verlangt die Vorschrift des § 3 Nr. 13 EStG vom Steuerpflichtigen keinen Einzelnachweis der entstandenen Kosten, vielmehr muss der Nachweis genügen, dass der Reisekostenersatz bzw. die Reisekostenvergütung sich am tatsächlichen Aufwand orientiert (BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17).

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 58/06

    Steuerfreie Fahrtkostenpauschale für politische Mandatsträger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Der BFH hob das FG-Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das FG zurück (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 VIII R 58/06, BStBl II 2009, 405).

    In dem dem II. Rechtsgang zugrunde liegenden Urteil vom 08.10.2008 hat der BFH herausgestellt (VIII R 58/06, BStBl. II 2009, 405), dass im Unterschied zu § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG § 3 Nr. 13 EStG tatbestandlich nicht an andere Rechtsnormen gebunden ist, insbesondere keinen Rechtsgrundverweis auf bestimmte Reisekostengesetze enthält.

    Eine kleinliche Betrachtung ist dabei zu vermeiden, sodass etwa einer an den sachlichen Maßstäben des BRKG ausgerichteten Durchschnittskostenermittlung - auch ohne rechtliche Verweisung hierauf in § 3 Nr. 13 EStG - grundsätzlich zu folgen wäre (BFH-Urteil vom 08.10.2008 VIII R 58/06, BStBl. II 2009, 405).

  • BFH, 15.11.2007 - VI R 91/04

    Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung eines Personalratsvorsitzenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Vielmehr gilt der Grundsatz, dass Erstattungen oder Vergütungen nur dann steuerfrei sein können, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar wäre, müsste ihn der Steuerpflichtige selbst tragen (z. B. BFH-Urteile vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17; vom 21.Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286 zu § 3 Nr. 13 und 16 EStG; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767 zu § 3 Nr. 12 S. 2 EStG).

    Bleibt die Erstattung steuerfrei hat dies gem. § 3c Abs. 1 EStG den Ausschluss des Abzugs der damit in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgabe zur Folge (BFH-Urteil vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767).

  • BFH, 21.10.1996 - VI R 71/93

    Steuerfreie Einnahmen - Reisekosten - Gleichbehandlung - Auslegung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Der mit der Vorschrift auch verfolgte Vereinfachungszweck (BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17) rechtfertigt es allerdings nicht, auch solche Kostenvergütungen und ähnlich bezeichnete Einkommensteile von der Steuer zu befreien, denen tatsächlich kein entsprechender Aufwand gegenüber steht z. B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286) oder aber nur ein Aufwand, der den Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen oder von ihnen nicht klar abzugrenzen ist (§ 12 Nr. 1 EStG; BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308).

    Vielmehr gilt der Grundsatz, dass Erstattungen oder Vergütungen nur dann steuerfrei sein können, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar wäre, müsste ihn der Steuerpflichtige selbst tragen (z. B. BFH-Urteile vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17; vom 21.Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286 zu § 3 Nr. 13 und 16 EStG; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767 zu § 3 Nr. 12 S. 2 EStG).

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Der mit der Vorschrift auch verfolgte Vereinfachungszweck (BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17) rechtfertigt es allerdings nicht, auch solche Kostenvergütungen und ähnlich bezeichnete Einkommensteile von der Steuer zu befreien, denen tatsächlich kein entsprechender Aufwand gegenüber steht z. B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286) oder aber nur ein Aufwand, der den Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen oder von ihnen nicht klar abzugrenzen ist (§ 12 Nr. 1 EStG; BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 53/04

    Im Rahmen von Auslandseinsätzen gezahlte Beiträge zur Beschaffung klimabedingter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Dem Empfänger soll ein ins Einzelne gehender Nachweis seiner Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht zugemutet werden (BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 53/04, BStBl II 2007, 536).
  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Aus seiner Tätigkeit als Kreistagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender erzielte der Kläger im Streitjahr Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1987 IV R 41/85, BStBl. II 1988, 266).
  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10761/00

    Steuerrechtliche Behandlung einer Reisekostenvergütung eines Abgeordneten des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
    Einspruch und Klage (I. Rechtszug - 3 K 10761/00), mit denen sich der Kläger gegen die Besteuerung der Reisekostenpauschale in Höhe von 4.200,00 DM wandte, hatten keinen Erfolg.
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